Was ist ein Bürgerantrag? Wer kann einen Bürgerantrag stellen?
Die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ( § 24 GO NRW) ermöglicht jedermann, sich schriftlich an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden, um Anregungen und Beschwerden in einem „Bürgerantrag“ vorzubringen.
Bürgeranträge sind für alle Themen möglich, für die eine Zuständigkeit des Rates oder einer Bezirksvertretung gegeben ist. Das können zum Beispiel sein:
– Kindergarten/Schulen/Spielplätze
– Verkehrsberuhigung/Verkehrsplanung
– ÖPNV
– Grünpflege
und vieles mehr.
Jede und jeder kann formlos einen Bürgerantrag stellen. Es gelten keine Einschränkungen, es gibt kein Mindestalter und man muss auch nicht in Bonn wohnen. Das Anliegen muss sich aber auf Bonn beziehen. Ein Bürgerantrag kann per E-Mail, Fax, Post oder über ein Formular der Stadt Bonn gestellt werden.
In Bonn werden Bürgeranträge mit Anliegen von gesamtstädtischer Bedeutung vom „Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda“ – kurz „Bürgerausschuss“ – und Bürgeranträge, die inhaltlich nur einen bestimmten Stadtbezirk betreffen, von der jeweiligen Bezirksvertretung beraten. Der Ausschuss berät und gibt eine Empfehlung in der Sache an das zuständige Beratungs- und Entscheidungsgremien (zuständige Ausschüsse/Bezirksvertretungen und/oder den Rat).
Alle beratenden Gremien tagen in der Regel in öffentlicher Sitzung.
Auf der Webseite der Stadt Bonn findet Ihr Ansprechpartner und weitere Infomationen zum Thema „Bürgerantrag“
https://www.bonn.de/service-bieten/dialog-beteiligung/buergerausschuss.php
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