Update II – Bürgerantrag zur Förderung Gemeinschaftlicher Wohnprojekte – erneut vertagt
Update II 25.06.2020 – Wie wir im Update I berichtet hatten, wurde der Bürgerantrag vom „Ausschuss Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda“ Ende Mai 2020 – ohne Beratung – an den Planungsausschuss weitergereicht. In seiner Sitzung am 24.06.2020 hat der Planungsausschuss den Antrag behandelt, dann jedoch erneut auf einen nächsten Sitzungstermin vertagt: Der Bürgerantrag enthält 18 konkrete Antragspunkte; die Verwaltung ging in ihrer Stellungnahme jedoch lediglich auf 3 Antragspunkte ein und sah den Antrag ansonsten als erledigt an. Der Planungsausschuss hat die Verwaltung aufgefordert, bis zur nächsten Sitzung der Planungsausschusses „eine detailliertere Stellungnahme vorzulegen, die alle Einzelfragen aufgreift und zu diesen Stellung nimmt“. Man darf also weiter gespannt sein (und sich in Geduld üben)! #Wir sind Stadt bleiben am Ball und berichten weiter…
Nächster Sitzungstermin des Planungsausschusses: 26.08.2020 , 19.00 Uhr, Stadthaus.
Die Stellungnahme der Verwaltung findet Ihr hier. Der Bürgerantrag hat die Nummer 190895.
Update I 28.05.2020 – Der Bürgerantrag stand auf der Tagesordnung zur Beratung für die Sitzung des „Ausschuss Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda“ am 28.05.2020, wurde dann jedoch am selbigen Abend von der Tagesordnung genommen und zur Beratung an den Ausschuss für Planung weitergegeben. Von der Verwaltung war einen Tag vor der Sitzung, also am 27.05.2020, eine Stellungnahme zum Bürgerantrag vorgelegt worden. Vom Grundsatz her wird darin das bürgerliche Engagement begrüßt, inhaltlich allerdings auf bereits bestehende Aktivitäten und Maßnahmen verwiesen und der Antrag mit der Stellungnahme als erledigt angesehen. Die Stellungnahme der Verwaltung findet Ihr hier. Der Bürgerantrag hat die Nummer 190895.
Das „Netzwerk Gemeinschaftlicher Wohnprojekte in Bonn und Umgebung“ hat im November 2019 einen Bürgerantrag an den Rat der Stadt Bonn gestellt. Im Bürgerantrag werden konkrete „Maßnahmen zur Förderung Gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung“ formuliert und deren zeitnahe Umsetzung beantragt.
Instrumente und Maßnahmen zur Förderung Gemeinschaftlicher Wohnformen
Festlegung einer prozentualen Quote für genossenschaftliche und andere innovative Wohnformen bei Neubauvorhaben
Vergabe kommunaler Grundstücke oder Objekte vorzugsweise an genossenschaftliche und innovative Wohnformen und kommunale Wohnungsbaugesellschaften
Vergabe grundsätzlich über Konzeptvergabe, zu vergünstigten Bedingungen statt über Höchstgebot oder Marktpreis
Vergabe vorzugsweise auf erbbaurechtlicher Grundlage, unter Berücksichtigung der Finanzkraft der betreffenden Projekte
Grundstücks- oder objektbezogene Festlegung weiterer gemeinwohlorientierter Anforderungen durch die Kommune (z.B. Anteil öffentlich geförderter Wohnraum, Mobilitäts- und Energiekonzept, Reduzierung Stellplätze/ Tiefgaragen, Aufnahme von Dienstleistung und Gewerbe, nachbarschaftsbezogene Aktivitäten, u.a.m.) .
Sicherstellung der ÖPNV-Anbindung der Wohnprojekte
Kommunale Bürgschaften für Innovative Wohnprojekte
Stabsstelle „Innovative Stadtentwicklung“ in der Stadtverwaltung
Hier könnt Ihr Euch den gesamten Bürgerantrag im Originaltext durchlesen.
https://www.bonn.sitzung-online.de/public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/pdf:anl44150!1
Die im Bürgerantrag geforderten Instrumente und Maßnahmen decken sich mit unseren Vorstellungen einer nachhaltigen und sozialen Stadtentwicklung. #Wir sind Stadt unterstützt den Antrag und verfolgt die weitere Entwicklung mit großem Interesse. Sobald wir Neuigkeiten haben, werden wir hier im Blog darüber berichten. Wenn Ihr nichts verpassen wollt, meldet Euch für unseren Newsletter an.
Wer oder was ist das „Netzwerk Gemeinschaftlicher Wohnprojekte in Bonn und Umgebung“?
Der Bürgerantrag wurde im November 2019 eingereicht und, da die Inhalte von gesamtstädtischer Bedeutung sind, soll er vom „Ausschuss Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda“ beraten werden. In den bisherigen Ausschusssitzungen im Zeitraum Januar – April 2020 konnte über den Antrag bisher noch nicht beraten werden, denn zur Beratung ist eine Stellungnahme der Verwaltung zur Sache erforderlich. Diese Stellungnahme steht noch aus, was nachvollziehbar ist: Die im Antrag formulierten Forderungen sind komplex und von Relevanz für die zukünftige Ausrichtung der Stadtentwicklung in Bonn. Eine seriöse und fundierte Prüfung und Stellungnahme benötigt ihre Zeit.
Wir hoffen, dass dann am Ende der Prüfung und der Beratungen ein Ergebnis steht, mit dem die Vorraussetzungen für mehr Gemeinwohlorientierung in der Stadtentwicklung in Bonn geschaffen wird!
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Danke Jutta für den Einstieg in die Welt der Bonner Klimapläne. Es ist wirklich besonders, diese beiden Werke. Denn Klimapläne…
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