Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Ratsbegehren – was ist der Unterschied?

»Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).« (§ 26 Abs.1 GO NW)

Bürgerbegehren

Ein Bürgerbegehren ist der Antrag der Bürgerinnen und Bürger an die Gemeindevertretung, einen Bürgerentscheid durchzuführen.

Bürgerbegehren sind nicht dazu da, individuelle Einzelinteressen durchzusetzen. 
Bürgerbegehren dienen den Bürgerinnen und Bürgern vielmehr dazu, Ratsbeschlüsse zu korrigieren bzw. Maßnahmen von allgemeinem Interesse durchzusetzen.

Bürgerentscheid

Ein Bürgerentscheid ist die Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger über eine kommunalpolitische Sachfrage.

Die Bürger*innen gehen dabei – wie bei einer Wahl – zu den Abstimmungslokalen und geben ihre Stimme ab. Ziel eines Bürgerbegehrens ist, dass eine vom Gemeinderat beschlossene Maßnahme verhindert oder eine neue Maßnahme durchgesetzt wird. Bürgerbegehren sind nicht dazu da, individuelle Einzelinteressen durchzusetzen, z.B. nachträglich die Zustimmung zu einem abgelehnten Bauantrag zu erzwingen. Bürgerbegehren dienen vielmehr den Bürgerinnen und Bürger dazu, Ratsbeschlüsse zu korrigieren bzw. Maßnahmen von allgemeinem Interesse durchzusetzen.

Ratsbegehren

Manchmal sind Kommunalpolitiker*innen der Meinung, dass die Bevölkerung über eine Streitfrage abstimmen sollte. Sie beschließen dann von sich aus, einen Bürgerentscheid durchzuführen; man nennt diesen Vorgang »Ratsbegehren«. *

Die Gemeindevertretung beschließt dann von sich aus, einen von „oben initiierten Bürgerentscheid“ durchzuführen. Dies kann auch eine Gegenvorlage zu einem von den Bürgern initiierten Bürgerentscheid sein.**

Mehr zum Thema „Bürgerbegehren“

https://www.buergergesellschaft.de/mitentscheiden/buergerbeteiligung-in-stadt-land/buergerbeteiligung-in-der-kommune/buergerbegehren-und-buergerentscheid/

https://nrw.mehr-demokratie.de/service-beratung/beratung/buergerbegehren/

In unserer Material- und Linksammlung haben wir den „Leitfaden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in NRW“ vom Demokratie e.V. eingestellt.

Dort findet ihr auch einen sehr lesenswerten Beitrag von Andreas Paust, der näher beleuchtet, an welchen Stellen sich Bürgerentscheid und Bürgerbeteiligung miteinander verbinden lassen und an welchen Stellen das auch eher weniger möglich ist: Bürgerentscheid mit Bürgerbeteiligung verbinden – geht das?

Quellen: *Stiftung Mitarbeit, **Wikipedia

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