Unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Vilich-Müldorf Wohnpark II

Stadtplanungsamt
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Bonn, den 18.09.2020

Bebauungsplan Nr. 8124-24 – Wohnpark II . Stellungnahme gem. §3 Abs.2 BauGB

In Bonn besteht großer Bedarf an bezahlbarem Wohnraum. Der Wohnpark II ist einer der wenigen noch verfügbaren größeren Wohnbauflächenpotenziale im Stadtgebiet von Bonn.
Auf dem 13,6 ha großen Gelände des Geltungsbereichs des B-Plans Nr. 8124-24 sollen circa 420 neue Wohneinheiten geschaffen werden.

Der Hauptfocus der Planung liegt auf einer Bebauung mit Einzel-, Reihen- und Doppelhäusern. Auf einigen wenigen Baufeldern soll mehrgeschossiger Wohnungsbau möglich sein.  Zu begrüßen ist, dass einige dieser Baufelder explizit für Mehrgenerationenwohnen und an Wohngruppenprojekte (gemeinschaftliche/genossenschaftlich organisierte) vergeben werden sollen.

Die Planungsgrundlagen für diesen Bebauungsplan wurden bereits vor mehr als 10 Jahren erstellt. Der vorgelegte Bebauungsplan-Entwurf gibt deshalb keine Antwort auf die aktuelle bevölkerungspolitische, soziale und klimatische Situation in Bonn.

Einzel-, Reihen- und Doppelhäuser verbrauchen viel Land bringen im Verhältnis zum Flächenverbrauch relativ wenig neuen Wohnraum und für die Erschließung und die Unterbringung des ruhenden Verkehrs müssen viele hochwertige Bodenflächen versiegelt werden. Ein schonender Umgang mit dem Boden fordert eine höhere Geschossigkeit und weniger Versiegelung der Bodenfläche durch Straßen.

Zudem werden Einzel-, Reihen- und Doppelhäuser in der Regel zu Preisen angeboten, die für Menschen mit geringem Einkommen nicht in Betracht kommen.

Die vorliegende Bebauungsplanung ist allerdings in ihrer Entwicklung soweit fortgeschritten, dass grundlegende Änderungen an der Planung nur unter Inkaufnahme von jahrelangen Verzögerungen möglich wären.

Vor diesem Hintergrund werden die nachfolgenden Anregungen zu einer qualitativen Verbesserung der vorhandenen Planung beitragen:

Anregungen zum Bebauungsplan

  1. Vergabe aller Baufelder auf Basis von qualitativen Kriterien nach Konzeptvergaben  
    Begründung:
    Die Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser verbrauchen viel Land im Verhältnis zum neu geschaffenen Wohnraum, benötigen viele versiegelte Flächen für ihre Erschließung sowie für die Unterbringung des ruhenden Verkehrs. Bei der Vergabe der Flächen für die Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser sollten hochwertige qualitative Kriterien eingefordert werden (z.B. innovative energetische Konzepte, Verwendung CO2-neutraler Baustoffe wie z.B. Holzbau, Mobilitäts-/Sharingkonzepte) um die negativen Auswirkung auf die Umwelt, die Energie- und Materialverbräuche sowie die Verkehrsbelastung, die mit dieser Bauweise einhergehen, so gering wie möglich zu halten.
    Zudem benötigt Bonn dringend bezahlbaren Wohnraum, der in Reihen- und Doppelhäusern nur dann entstehen wird, wenn die Grundstücksvergabe an die Erfüllung bestimmter Vorgaben geknüpft wird, wie z.B. die Verpflichtung zur Errichtung von preisgedämpftem Wohnraum und/oder öffentlich geförderten Mietreihenhäusern.
  2. Räumliche Zusammenlegung der Baufelder für die Baugemeinschaftsprojekte sowie das Ermöglichen von gemeinschaftlichen Nutzungen und Gestaltungen der Außenbereiche
    Begründung
    : Nur bei räumlicher Nähe wird es möglich, dass zwischen den gemeinschaftlichen Wohnprojekten Synergien entstehen, z.B. zur gemeinschaftlichen Nutzung von Räumen, Funktionen und Flächen (Carsharing, Waschen, Lagern, Werkstätten, Gemeinschaftsräume, Aussentreffpunkte, Pflegegemeinschaft, Versorgung, CoWorking ,etc). Beispiele aus anderen Städten (z.B. Clouth-Gelände in Köln), bei denen mehrere Projekte auf einem Baufeld errichtet wurden, zeigen, dass solche Synergien positiv auf das gesamte Quartier ausstrahlen!
  3. Überlassung der Grundstücke an die Baugruppen in Erbpacht oder Verzicht auf einen Teil des Kaufpreises
    Begründung: Wohnprojekte können wichtige Aufgaben für das Quartier übernehmen, die langfristig eine Senkung von Sozialkosten bedeuten, wie z.B. gemeinschaftliches Kochen und Essen für das Quartier, Kulturangebote, Betreuung eines zentralen Quartiersraums, Betreiben eines Cafés oder einer betreuten Wohngemeinschaft für Ältere u.a.. Damit solche Projekte entstehen können und Menschen aus allen Einkommensgruppen daran teilhaben können, müssen die Grundstückskosten zu angepassten Preisen oder alternativ in Erbpacht an die Gruppen vergeben werden.
  4. Naturnahe Gestaltung der zentralen Grünanlage (Parkanlage), Bepflanzung mit heimischen Pflanzen, schattenspendenden Bäumen (an das zukünftige Klima angepasst!), Ermöglichen der Nutzung für urbanes Gärtnern und gemeinschaftliche Zwecke anstelle von Rasenflächen
    Begründung:
    Solche Außenanlagen sind ökologisch und aus klimatischen Aspekten wertvoller, bieten differenziertere Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Selbstversorgung) und haben höhere Aufenthaltsqualitäten (Wasser- und Stromanschlüsse sollten vorgesehen werden). Die Versickerungsfähigkeit der Flächen kann auch bei einer solchen Nutzung erhalten bleiben.
  5. Naturnahe Gestaltung der Spielmöglichkeiten für Kinder nach ökologischen Gesichtspunkten
    Begründung:
    Förderung der Verbindung von Kindern zur Natur; Stärkung der Kreativität; freier Erlebnisraum zur Entdeckung der Umwelt.
     
  6. Führung des Regenwassers in offenen Rinnen bis zu der unterirdischen Sickerpackung der zentralen Grünanlage
    Begründung: Klimatische Aspekte, Verdunstungsfeuchte, Nutzung des Regenwassers als gestalterisches Element
  7. Ausweisen von Flächen für E-Ladestationen und für Leihfahrzeuge (Fahrräder, E-Roller, Carsharing)
    Begründung: Um zukunftsfähig aufgestellt zu sein und eine Reduzierung des Verkehrs zu erreichen, müssen moderne Mobilitätsangebote genutzt werden können. Hierfür müssen öffentliche Flächen vorgehalten werden!
  8. Dachbegrünung auch von Nebenanalgen
    Begründung:
    Klimatische Aspekte, Regenwasserrückhaltung, Verdunstungsfeuchte

Einige der oben genannten Anregungen sind nicht im B-Plan selber, sondern über einen städtebaulichen Vertrag regelbar. Diese Möglichkeit muss genutzt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir müssen uns den Herausforderungen unserer Zeit
stellen und sollten es nicht zulassen, dass die wenigen noch für den Wohnungsbau in Bonn vorhandenen Flächen durch eine nicht mehr zeitgemäße Planung falsch genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Britta Körschgen

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